Allgemeine Geschäftsbedingungen

Filmproduktion                                                                                                       Stand Juli 2003

 

1)     Nach Abnahme des Drehbuchs gilt das Konzept des Gesamtfilms vom Auftraggeber
 als abgenommen und akzeptiert.

2)     Änderungen des Gesamtkonzepts und des Drehbuchs sind im Lauf der Produktion
  nach Genehmigung durch den Auftraggeber möglich, wenn sich geplante Dreharbeiten
  als undurchführbar herausstellen.

3)     Eine Verzögerung der Produktion ist durch die Uli Stöckle GmbH  rechtzeitig, und
 mindestens eine Woche vor angekündigtem Abgabetermin anzuzeigen. Eine
 Verzögerung die sich durch den Auftraggeber ergibt, ist von der GmbH  nicht gesondert
 anzuzeigen und wird auf die Gesamtproduktionszeit angerechnet bzw. verlängert diese
 automatisch.

4)     Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Drehgenehmigungen sofern sie seinen
 Hoheitsbereich betreffen.

5)     Der Auftraggeber stellt sicher, dass gegebenenfalls seine Exponate für Dreharbeiten
 zur Verfügung stehen und Dreharbeiten ohne Behinderung möglich sind.

6)     Vor der Endfertigung des Films nimmt der Auftraggeber die Rohschnittfassung des
  Films ab. Sollten Änderungen nötig sein, akzeptiert der Auftraggeber, dass sich die
  Produktionszeit um die Änderungszeit verlängert. Nach Abnahme des Rohschnitts
  gilt die Umsetzung des Drehbuches als gelungen.

7)     Der fertige Film wird in Gegenwart der Produzenten vom Auftraggeber abgenommen.
 Der Auftraggeber kann bei begründeten Mängeln Nachbesserung verlangen. Die
 Uli Stöckle GmbH  erhält in diesem Fall die Möglichkeit zwei Nachbesserungsversuche
 durchzuführen.

8)     Honorare: 30 % der Gesamtproduktionssumme sind unmittelbar nach Auftragsvergabe
 an die Uli Stöckle Gmbh fällig. Bei Abnahme des Drehbuches/Drehbeginn sind weitere
 30% der Gesamtproduktionssumme fällig, weitere 40 % unmittelbar nach Übergabe des
 fertigen Films und dessen Abnahme. Abzüge sind nicht statthaft.
 Der fertige Film und das Drehbuch bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Films
 im Eigentum der Uli Stöckle GmbH .

9)     Die Uli Stöckle GmbH  behält die Urheberrechte am Film und die Genehmigung den Film
 zum Zwecke der Demonstration und im Rahmen von Wettbewerben aufzuführen.
 Die GmbH kann den Film national als auch international bei Wettbewerben einreichen.
 Der Auftraggeber wird in diesem Fall genannt.

10) Dem Auftraggeber werden im Rahmen der Produktion sämtliche Aufführungs-, Nutzungs-  
 
und Vervielfältigungsrechte auf unbegrenzte Zeit übertragen und sofern nicht anders geregelt
 sind diese Rechte räumlich nicht beschränkt.

11) Gerichtsstand ist Biberach an der Riß

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

3D                                                                                                                           Stand Juli 2003

 

 1)     Der Auftraggeber stellt eine entsprechende Vorlage zur Entwicklung der Animationen bereit, 
        dabei handelt es sich entweder um Scribbles, ein Drehbuch oder einen Film.
        Bei Vorlage einer bereits vorhandenen Animation sind kleinere Abweichungen möglich,
        insbesondere im Zeitverhalten.

2)     Änderungen des Gesamtkonzepts und der Animation sind im Lauf der Produktion nach
 Genehmigung durch den Auftraggeber möglich, wenn sich geplante Realisationen als
 undurchführbar oder als budgetsprengend  herausstellen.

3)     Eine Verzögerung der Produktion ist durch die Uli Stöckle GmbH  rechtzeitig, und mindestens
 eine Woche vor angekündigtem Abgabetermin anzuzeigen. Eine Verzögerung die sich durch
 den Auftraggeber ergibt, ist von der GmbH  nicht gesondert anzuzeigen und wird auf die
 Gesamtproduktionszeit angerechnet bzw. verlängert diese automatisch.

4)     Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Rechte und Urheberrechte sofern sie die Animation
 betreffen. Die Uli Stöckle GmbH geht  davon aus, dass entsprechende Nutzungsrechte für
 geschützte Logos etc. vorliegen.

5)     Der Auftraggeber stellt sicher, dass gegebenenfalls seine Vorlagen für Animationsarbeiten
 rechtzeitig zur Verfügung stehen und Realisationsarbeiten ohne Behinderung möglich sind.

6)     Der Auftraggeber kann bei begründeten Mängeln Nachbesserung verlangen.  Mängel sind
 innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe der Animation schriftlich aufzuzeigen und zu
 benennen. Die Uli Stöckle GmbH  erhält in diesem Fall die Möglichkeit zwei
 Nachbesserungsversuche durchzuführen. Sollten Änderungen nötig sein, akzeptiert der
 Auftraggeber, dass sich die Produktionszeit um die Änderungszeit verlängert.

7)     Honorare: Die Gesamtproduktionssumme ist innerhalb von zehn Tagen nach Auslieferung
 der Animationen fällig. Abzüge sind nicht statthaft.

8)     Die Uli Stöckle GmbH  behält die Urheberrechte an der Animation und die Genehmigung
 das Werk zum Zwecke der Demonstration und im Rahmen von Wettbewerben aufzuführen.
 Die GmbH kann die Animation  national als auch international bei Wettbewerben einreichen.
 Der Auftraggeber wird in diesem Fall genannt.

9)     Dem Auftraggeber werden im Rahmen der Produktion sämtliche Aufführungs-, Nutzungs- 
 
und Vervielfältigungsrechte auf unbegrenzte Zeit und räumlich unbegrenzt übertragen. Die
 Urheberrechte bleiben davon unberührt.

10) Gerichtsstand ist Biberach an der Riß

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Uli Stöckle GmbH (Hardware - AGB - A)

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Uli Stöckle GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der Uli Stöckle GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Uli Stöckle GmbH.

2.2. Zeichnungen, Abbildungen, technische Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise

3.1. Soweit nicht anders angeben, hält sich Uli Stöckle GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von Uli Stöckle GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, netto Deutscher Mark ab Lager Uli Stöckle GmbH einschließlich der handelsüblichen Verpackung. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Lieferung und Lieferungszeit

4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Uli Stöckle GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Uli Stöckle GmbH eintreten -, hat Uli Stöckle GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Uli Stöckle GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Uli Stöckle GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

4.4. Sofern Uli Stöckle GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 5% p.a. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei den, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Uli Stöckle GmbH.

4.5. Uli Stöckle GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4.6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Uli Stöckle GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

4.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Uli Stöckle GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Uli Stöckle GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung

6.1 Uli Stöckle GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum, soweit nichts anderes vereinbart.

6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Uli Stöckle GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.3. Der Kunde muss Uli Stöckle GmbH schriftlich oder fernschriftlich unverzüglich - innerhalb von 5 Werktagen - nach Eingang des Liefergegenstandes über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Uli Stöckle GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.4. Im Falle der Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt Uli Stöckle GmbH nach eigener Wahl, dass:

a) das schadhafte Gerät bzw. Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an Uli Stöckle GmbH geschickt wird.

b) der Kunde das schadhafte Gerät bzw. Teil bereithält und ein Uli Stöckle GmbH Servicetechniker zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Uli Stöckle GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Uli Stöckle GmbH Standardsätzen zu bezahlen sind.

6.5. Schlägt die Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) verlangen.

6.6. Die vorstehende Aufzählung ist abschließend. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderung bleibt die Ware Eigentum von Uli Stöckle GmbH.

7.2. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Uli Stöckle GmbH gelieferter und noch im Eigentum der Uli Stöckle GmbH stehender Waren, gilt im Auftrag der Uli Stöckle GmbH erteilt, ohne das Uli Stöckle GmbH hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Kunden durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Uli Stöckle GmbH übergeht. Ware, an der Uli Stöckle GmbH (Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an Uli Stöckle GmbH ab. Uli Stöckle GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an Uli Stöckle GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Uli Stöckle GmbH hinweisen und Uli Stöckle GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit Uli Stöckle GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte hierzu nicht in der Lage ist, Uli Stöckle GmbH die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Uli Stöckle GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gffs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunde gegen den Dritten zu verlangen.

 

§ 8 Zahlung

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Uli Stöckle GmbH innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Uli Stöckle GmbH ist berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Uli Stöckle GmbH wird den Kunde über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Uli Stöckle GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.2. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Uli Stöckle GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Uli Stöckle GmbH ist zulässig.

8.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Geheimhaltung

Soweit nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gelten die der Uli Stöckle GmbH im Zusammenhang mit dem Kauf von Hardware unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 10 Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechte

10.1. Uli Stöckle GmbH wird den Kunden und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn der Entwurf des Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Die Freistellungsverpflichtung ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, daß Uli Stöckle GmbH die Führung von Rechtstreitigkeiten überlassen wird.

10.2. Uli Stöckle GmbH hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, daß sie entweder:

a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder

b) dem Kunden einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw. dessen Teil der Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 11 Export

Der Export von uns gelieferter Produkte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung soweit sie noch unter Eigentumsvorbehalt stehen. Wir weisen darauf hin, daß der Export von Produkten im Bereich der Hardware und Datenverarbeitung zum Teil strengen Export- und Importrestriktionen unterliegt. Wir empfehlen unseren Kunden, sich rechtzeitig über die derzeit geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Waren Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Uli Stöckle GmbH haftet gegenüber dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die gilt auch für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften hervorgerufen worden sind und für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird Es sei denn, die Haftung beruht auf einer ausdrücklichen Zusicherung von Uli Stöckle GmbH, die den Kunden gegen ein solches Risiko absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben hiervon unberührt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

13.1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Uli Stöckle GmbH und dem Kunden gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenenen Streitigkeiten ist 88400 Biberach/Riss.

13.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

Allg. Vertragsbedingungen für (Industrie-) Standardsoftware der Firma Uli Stöckle GmbH GbR (AGB-S)

 

Präamble

Es gelten, soweit nachfolgend nicht abweichendes vereinbart wird, im übrigen die Allg. Geschäftsbedingungen der Uli Stöckle GmbH (AGB - A).

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Leistungsumfang der EDV-Programme ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung (LV), ergänzend aus der Dokumentation.

1.2. Es ist Sache des Kunden, die Programme in Betrieb zu nehmen. Uli Stöckle GmbH ist bereit, den Kunden dabei zu unterstützen. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Installation und Demonstration, Einweisung, Schulung etc.) werden, soweit nichts anders vereinbart wurde, nach Aufwand vergütet.

§ 2 Gewährleistung

2.1. Der Lizenznehmer ist über den Charakter der entsprechenden Software informiert. Uli Stöckle GmbH gewährleistet, dass die lizenzierte Software nach dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung maßgeblichen Stand der Technik, technisch ausführbar ist. Gesetzliche Vorschriften und für den Kunden ähnlich zwingende Vorgaben werden eingehalten. Weitere Gewährleistungen - insbesondere hinsichtlich einer bestimmten Gebrauchsfähigkeit - werden ausdrücklich nicht übernommen.

2.2. Über die in dieser Vereinbarung geregelten Ansprüche hinaus - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Uli Stöckle GmbH nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gilt insbesondere für Folgeschäden einschließlich Verlust oder Beschädigung von Daten, entgangenen Gewinnen oder Verlust am Firmenwert. Uli Stöckle GmbH ersetzt nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

In jedem Fall wird die Haftung von Uli Stöckle GmbH auf den Wert der jeweiligen Einzellieferung begrenzt. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht.

2.3. Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt mit Lieferung des Mediums, soweit nichts anderes vereinbart.

2.4. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat Uli Stöckle GmbH soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der Uli Stöckle GmbH einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

2.5. Uli Stöckle GmbH hat das Recht, Mängel zu beseitigen. Dabei braucht die Beseitigung von Mängeln, die den Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigen, erst durch Lieferung einer weiterentwickelten Version zu erfolgen.

2.6. Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl so kann der Kunde im Rahmen § 6 (AGB-A) Minderung, Wandlung oder Schadenersatz verlangen.

2.7. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, daß der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.

2.8. Uli Stöckle GmbH kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit sie aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne, dass der Kunde die hier unter § 2.3.) beschriebenen Voraussetzungen geschaffen hat.